ETM - Euro Tourism Management Berlin
 

ETM - EURO Tourism Management

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Euro Tourism Managements Berlin
 
Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von ETMzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des ETMs
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ETMs.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.   Vertragsabschluss, -partner, -haftung;

Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das ETM zustande. Dem ETM steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das ETM und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem ETM gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem ETMaufnahmevertrag, sofern dem ETM eine entsprechende Erklärung desDritten vorliegt.
  3. Das ETM haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobeFahrlässigkeit des ETMs beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des ETMs auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei derVertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  1. Das ETM ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des ETMs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des ETMs an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom ETM allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglichvereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
  4. Die Preise können vom ETM ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des ETMs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das ETM dem zustimmt.
  5. Rechnungen des ETMs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das ETM ist berechtigt,aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das ETM berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des DiskontsatzÜberleitungs- Gesetzes bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem ETM der eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das ETM ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eineangemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertragschriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des ETMs aufrechnen oder mindern.   
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem ETM geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des ETMs. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht inFällen des Leistungsverzuges des ETMs oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen dem ETM und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des ETMs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem ETM ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des ETMs oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das ETM die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie dieeingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem ETM steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet,90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem ETM entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des ETMs
  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das ETM in diesem Zeitraum seinerseitsberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde aufRückfrage des ETMs auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom ETM gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das ETM ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das ETM berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise fallso höhere Gewalt oder andere vom ETM nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebuchtwerden.o das ETM begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der ETMleistung den reibungslosenGeschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des ETMs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw.Organisationsbereich des ETMs zuzurechnen ist.o ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  4. Das ETM hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des ETMs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmte Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühereBereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem ETM spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das ETM überden ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem ETM nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung des ETMs
  1. Das ETM haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt aufLeistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des ETMs zurückzuführen sind. SolltenStörungen oder Mängel an den Leistungen des ETMs auftreten, wird das ETM bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schadengering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das ETM dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen desZimmerpreises, höchstens EUR 3.060,— , sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 760,— . Geld und Wertgegenstände können biszu einem Höchstwert von EUR (Versicherungssumme) im ETM- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das ETM empfiehlt, von dieserMöglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem ETM Anzeige macht (§703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung des ETMs gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Weckaufträge werden vom ETM mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,sind ausgeschlossen.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das ETM übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die ETMaufnahme sollen schriftlicherfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des ETMs.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des ETMs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des ETMs.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die ETMaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.